Ermittlungen, Wirtschaftsdetektei

Aufdecken von Schwarzarbeit

Schwarzarbeit bedeutet, dass jemand einer nicht ordnungsgemäßen Tätigkeit nachgeht, für die er aufgrund der Nichtanmeldung der Beschäftigung weder die fälligen Steuern noch die Beiträge zur Sozialversicherung abführt.

Diese bewusste Umgehung der rechtlichen Vorschriften ist strafbar – und zwar sowohl für den, der illegale Schwarzarbeit in seinem Betrieb duldet, als auch für den, der unangemeldet arbeitet.

Über 340 Milliarden Euro wurden im Jahr 2013 im Rahmen von Schwarzarbeit verdient – so eine Prognosestudie der Universität Linz im Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen.

Bei Millionen von Mitarbeitern im Bereich der Schattenwirtschaft ist der Schaden für die nach den gesetzlichen Regelungen arbeitenden Betriebe und ehrlichen Arbeitnehmer wie auch für die Staatskassen immens. Viele gute Gründe, die Schwarzarbeit und ihre Unterstützer mit der Hilfe von seriösen Detekteien aufzudecken.

Die Auftraggeber, die wegen einer Problematik im Bereich Schwarzarbeit unsere Detektei aufsuchen, kommen aus unterschiedlichen Beweggründen, die sogar privater Natur sein können. Etwa die Frau, die von ihrem Ex-Ehemann mit der Begründung der Zahlungsunfähigkeit keinen Unterhalt bekommt und nun den Beweis erbringen möchte, dass er als Schwarzarbeiter im Baugewerbe illegal eine Menge Geld verdient. In vielen Fällen nutzen jedoch Firmen die Dienste unserer auf die Aufdeckung von Schwarzarbeit spezialisierten Mitarbeiter – und das vor allem aus zwei Gründen.

Der erste Grund liegt in den eigenen Mitarbeitern des Unternehmens. Immer wieder werden wir mit Fällen konfrontiert, in denen Arbeiter nicht nur ihren kompletten Erholungsurlaub damit verbringen, über Schwarzarbeit zusätzlich Geld in die eigene Kasse zu spülen, sondern darüber hinaus manchmal sogar so dreist sind, sich für diese Zwecke krankschreiben zu lassen. Der Arbeitgeber bekommt den daraus entstehenden Schaden oft gleich dreifach zu spüren: In der Regel leistet er dem Mitarbeiter die Lohnfortzahlung für eine nur vorgetäuschte Erkrankung. Darüber hinaus kann es ihm – gerade bei handwerklichen Berufsgruppen – passieren, dass der Mitarbeiter seiner illegalen Tätigkeit mit firmeneigenen Materialien oder Werkzeugen nachgeht. Und zum Dritten ist es durchaus möglich, dass der Arbeiter mit seiner unrechtmäßigen Tätigkeit Kunden bedient, die im Normalfall die Dienste der Firma in Anspruch genommen hätten.

Der zweite Schwerpunkt, weswegen sich Unternehmer an unsere Detektei wenden, sind Konkurrenzunternehmen, die einen ausgeprägten Hang zur Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitskräfte haben. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand: Durch das illegale Einsparen des für diese Mitarbeiter eigentlich abzuführenden Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung kann ein Unternehmen, das mit Schattenwirtschaft arbeitet, gleiche Leistungen zu einem wesentlich geringeren Preis anbieten als die Firma, die sich an die Gesetze hält. Um im Wettbewerb nicht ständig den aus der Schwarzarbeit der Konkurrenz resultierenden Nachteil zu erleiden, bleibt dem ehrlichen Unternehmer kaum etwas anderes übrig, als den Konkurrenten anzuzeigen. Für einen erfolgreichen Prozess sind jedoch eindeutige Beweise für die unsaubere Geschäftspraxis des Wettbewerbers notwendig. Beweise, die wir mit der hohen Ermittlungskompetenz unserer erfahrenen Detektive in den meisten Fällen rasch erbringen können.

Ermittlungen bei Verdacht auf Schwarzarbeit

Unsere Detektive decken Schwarzarbeit erfolgreich auf

Selbstverständlich bieten wir unsere zuverlässigen Dienstleistungen auch den verschiedenen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung an. Ein gutes Beispiel für Schwarzarbeit sind hier etwa die Bezieher von Leistungen für Arbeitslose. Durch nicht angemeldete Jobs verdienen sich Leistungsbezieher gutes Geld, ohne dieser bei der zuständigen Stelle anzugeben. Ein klarer Fall von Betrug, der dem Staat jährlich Unsummen kostet, da ein gemeldetes Überschreiten des erlaubten Hinzuverdienstes sich beispielsweise auf die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes auswirken würde. Doch auch die Schwarzarbeit nicht arbeitsloser Personen schadet dem Staat durch immense Ausfälle im Bereich der Steuern und Sozialabgaben.

Für die Aufdeckung illegaler Beschäftigungsverhältnisse, die besonders im Baugewerbe, im Transportwesen oder auch in Gastronomie beziehungsweise Hotellerie anzutreffen ist, stehen unseren Ermittlungsexperten zahlreiche effektive Nachforschungsmaßnahmen zur Verfügung. Das beginnt bei umfangreichen Rechercheschritten, setzt sich über die technologisch gestützte Überwachung von der Schwarzarbeit verdächtigten Personen fort und endet mit der Dokumentation der Straftat, zum Beispiel mit aussagekräftigen Videoaufnahmen. Darüber hinaus werden alle Recherchearbeiten und die ermittelten Ergebnisse sauber dokumentiert. Ziel ist es, ein umfangreiches Beweismaterial zusammenzustellen, dass der Auftraggeber entweder selbst vor Gericht einsetzen kann, das aber auch zur Weiterverfolgung den zuständigen Behörden übergeben kann.

Von eigenen Ermittlungen auf dem Gebiet der Aufdeckung illegaler Arbeit müssen wir abraten, da private Personen weder über das Know-how noch über die nötige Ausrüstung zur Erhebung erfolgreichen Beweismaterials verfügen. In den meisten Fällen führt die Recherche auf eigene Faust nur zu dem ungünstigen Ausgang, dass die betreffenden Personen beziehungsweise Betriebe gewarnt werden, sodass anschließend selbst eine professionelle Ermittlung durch unsere Detektei bei Schwarzarbeit zu keinem befriedigenden Ergebnis mehr führt.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlungen, um Schwarzarbeit aufzudecken? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch wenn wir Schwarzarbeit aufdecken - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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Alle Kundenbetreuer unserer Detektei stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr und samstags von 10:00 - 15:00 Uhr telefonisch, per E-Mail und auch gerne persönlich nach Terminabsprache zur Verfügung.

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