Ermittlungen, Privatdetektive

Nachweis von Stalking

Der Begriff Stalking kommt aus dem Englischen (to stalk = belästigen) und bezeichnet alle Handlungsweisen, mit denen eine Person eine andere gegen deren Willen kontaktiert, ihr nachstellt und sie in ihren Persönlichkeitsrechten einschränkt.

Die Folgen für einen Menschen, der von einem Stalker belästigt wird, sind nicht selten massiv und reichen von psychischen Reaktionen über wirtschaftliche Einbußen bis hin zu körperlichen Verletzungen.

Wir decken Stalking Fälle auf

Wir decken Stalking Fälle auf. Bekannt wurde der Begriff Stalking insbesondere aus dem Bereich der Prominenten. Typische Beispiele sind die Schlagersängerin oder der Schauspieler, die von einem in seiner Verehrung bereits krankhaft anmutenden Fan quasi Tag und Nacht verfolgt werden.

Doch das Verhalten, das weit weg, in der Welt der Stars und Sternchen verankert scheint, hat längst in den realen Alltag Einzug gehalten: So wird der Familienvater von einer liebeskranken Frau regelrecht verfolgt, der entlassene Angestellte möchte seinem ehemaligen Chef das Leben zur Hölle machen und der verlassene Partner lässt gegen den Willen seiner Ex-Freundin nichts unversucht, sie – notfalls mit Gewalt – wieder zur Rückkehr in die Beziehung zu überreden.

Die Vorgehensweisen der – nicht selten von blankem Hass erfüllten und/oder psychisch kranken – Stalker sind dabei so unterschiedlich wie die Täter selbst. Die Palette des unentwegten Nachstellens reicht dabei von zahlreichen Telefonanrufen pro Tag über die gezielte Verleumdung bis zum ständigen Auflauern. In massiven Fällen kommt es darüber hinaus sogar zum Einsteigen über den Balkon in die Wohnung der betroffenen Person sowie die Drohung, ihr oder ihr nahestehenden Menschen körperlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Schaden zuzufügen.

Wichtig ist, dass der Tatbestand des Stalkings vor allem dann erfüllt ist, wenn eine Form der Kontaktaufnahme von der jeweiligen Person klar zurückgewiesen und für unerwünscht erklärt wurde. Leider ist es gerade bei Stalkern mit psychischen Auffälligkeiten und einer ausgeprägten Unnachsichtigkeit nicht selten, dass sie durch eine Zurückweisung noch mehr angespornt werden, ihr Ziel zu verfolgen beziehungsweise in ungünstigen Fällen sogar mit Aggressionen und unberechenbaren Racheakten reagieren.

Stalking ist mehr als nur lästig

Spätestens hier, wenn die Beharrlichkeit eines Stalkers zu massiven Einschränkungen der individuellen Persönlichkeitsrechte und damit der Lebensqualität führt, wenden sich viele Betroffene an die Polizei. Dort stellt sich jedoch für viele Betroffene das Problem, die für ein Einschalten der Staatsanwaltschaft notwendigen ausreichenden und stichhaltigen Beweise vorzulegen. Doch dies ist nicht immer einfach.

Vielfach verhalten sich Stalker äußerst clever. Sie lauern der betroffenen Person nur dort auf, wo keine weiteren Personen in der Umgebung sind, schicken anonyme Nachrichten oder rufen grundsätzlich mit unterdrückter Nummer an. Auch wenn die Polizei der gestalkten Person grundsätzlich Glauben schenken sollte, hat sie bei einer mangelhaften Beweissituation kaum Möglichkeiten, gegen den Stalker vorzugehen. Erlebt der Täter, dass sein Handeln der Polizei angezeigt wurde, aber keine ernsthaften Konsequenzen für ihn mit sich gebracht hat, wird er häufig umso wütender und beharrlicher sein Tun fortsetzen.

Mit der Beauftragung einer professionellen Detektei ist ein wichtiger Schritt getan, um diesen Personen das Handwerk zu legen. Mit hoher Ermittlungskompetenz und weitreichender Erfahrung auf dem Gebiet des Stalkings können unsere Detektive die für eine erfolgreich verlaufende Strafanzeige nötigen Beweise sichern beziehungsweise, falls es sich beim Stalker um einen unbekannten Täter handeln sollte, auch zweifelsfrei dessen Identität feststellen. Wichtig sind Beweise, die das kontinuierliche Nachstellen in geringeren Zeitabständen sowie die damit verbundene deutliche Belästigung und gegebenenfalls Beeinträchtigung des Opfers zeigen.

Unsere Ermittler verfügen über das erforderliche Wissen und das technische Know-how, einen begründeten Tatverdacht herzustellen, der die staatsanwaltschaftliche beziehungsweise polizeiliche Verfolgung des Stalkers einleitet. Oft genügt schon die Konfrontation des Täters mit den eindeutig belastenden Beweisen, die ihn letztendlich zur Einstellung seines Handelns bringen.

Mit unseren Ergebnissen bringen Sie Ihren Stalking-Fall erfolgreich zur Anzeige

Zur Beweissammlung steht unseren Detektiven eine Vielzahl zielführender Methoden zur Verfügung. Die professionelle Überwachung des Stalkers, die Fangschaltung des Telefons des Opfers, die Überprüfung seines Computers nach heimlich aufgespielter Spionagesoftware sowie die Videoüberwachung seiner Wohnumgebung oder des Arbeitsplatzes sind nur ein Teil der möglichen Ermittlungsmaßnahmen. Das Ergebnis der umfangreichen Detektion ist in vielen Fällen umfangreiches und einwandfrei die verdächtige Person belastendes Beweismaterial, das für eine Strafanzeige ausreicht und in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat.

Für das Stalkingopfer haben die erfolgreichen Ermittlungen durch eine professionell arbeitende und einfühlsam auf das Problem eingehende Detektei gleich mehrere Vorteile. Zum einem verlieren sie mit einem kompetenten Ermittlungspartner an ihrer Seite schnell das quälende Gefühl der Ohnmacht, zum anderen bekommen sie durch die Überführung des Täters ihre schon seit längerer Zeit vermisste persönliche Freiheit und damit Lebensfreude zurück.

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