Ermittlungen, Privatdetektive

Unterhaltsansprüche und Unterhaltsbetrug

Eine Ehescheidung verläuft fast immer schmerzhaft. Zum einen natürlich, wenn die Trennung nicht einvernehmlich geschieht oder über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder entschieden werden muss, zum anderen immer dann, wenn es Streit um den eventuellen Unterhalt für den Ex-Partner oder die beim Partner lebenden Kinder gibt.

Wir prüfen Ihren Anspruch auf Unterhaltszahlungen

Die Bedeutung Unterhalt / Kindesunterhalt und wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Ob und in welcher Höhe das Familiengericht Unterhaltszahlungen anordnet, hängt in hohem Maße von den persönlichen Voraussetzungen der beiden Partner und in einigen Fällen auch von den Gründen des Scheiterns der jeweiligen Ehe ab.

Gerade diese durch die gesetzlichen Regelungen ermöglichten Spielräume führen dazu, dass besonders in Unterhaltsangelegenheiten eine Menge Lügen vor Gericht erzählt werden.

Was kann ich tun, wenn mein Ex-Partner keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt?

Vor allem zwei Fallkonstellationen sind es, die dazu führen, dass unsere Detektei in einem Unterhaltsstreit beauftragt wird: Entweder möchte die unterhaltspflichtige Partei beweisen, dass die Unterhaltsforderungen zu Unrecht erhoben wurden.

Das kann beispielsweise in den Fällen berechtigt sein, in denen der Ex-Partner durch sein Verhalten die Trennung verursacht hatte oder wenn er über Vermögenswerte oder ein Einkommen verfügt, das er vor Gericht nicht angegeben hat.

Andererseits steht unserer Detektei den vielen Unterhaltsberechtigten hilfreich zur Seite, die per Familiengericht eine Unterhaltszahlung erwirkt haben, die der Unterhaltspflichtige unter verschiedensten Vorwänden nicht zu leisten bereit ist. In den meisten Fällen sind für ein erfolgreiches Bestehen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung schlagkräftige Beweise nötig, die von unseren professionellen Ermittlern diskret und zuverlässig ans Tageslicht gebracht werden können.

Wenn unsere Detektei beauftragt wird, dem ehemaligen Partner nachzuweisen, dass er – womöglich sogar aufgrund bewusster Falschangaben – den ihm zugesprochenen Unterhalt nicht oder nicht in der festgesetzten Höhe verdient, ist es das Ziel unserer qualifizierten Ermittler, dafür die Beweise zu erbringen. Die eingesetzten, oft hoch technischen Recherchemethoden der auf Unterhaltsfälle spezialisierten Detektive hängen dabei vor allem davon ab, welcher Umstand bewiesen werden soll.

Ein typischer Fall ist hier zum Beispiel, dass einer der beiden Ehepartner im Laufe des Trennungsverfahrens seinen Job verliert und erst aufgrund dieser Tatsache unterhaltsberechtigt wird. Beweisen detektivische Nachforschungen, dass gerade aus diesem Grund mit voller Absicht eine Kündigung und damit die Bedürftigkeit herbeigeführt wurde, verliert die betreffende Person diesen Anspruch in aller Regel wieder. Auch Vermögenswerte, die vielleicht vorbeugend auf verdeckte Konten oder ins Ausland transferiert wurden, werden von unseren Ermittlungsprofis aufgedeckt und können den Unterhaltspflichtigen von seiner Zahlung befreien.

Besonders sensible und mitunter aufwendige Ermittlungen sind zu führen, wenn im Hinblick auf eine gerichtliche Auseinandersetzung bewiesen werden soll, dass der unterhaltsberechtigte Partner wieder in einer festen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt. Während bei einer neuen Ehe des ehemaligen Partners der Unterhaltsanspruch entfällt, ist dies bei Lebensgemeinschaften in aller Regel Ansichtssache des zuständigen Gerichts. Grundsätzlich gilt: Je enger und gefestigter die neue Beziehung ist, umso geringer werden die Ansprüche auf die Weiterzahlung des Unterhalts durch den Ex-Partner. Das tatsächliche Vorhandensein einer neuen Beziehung beziehungsweise die Enge der Verbindung nachzuweisen, ist naturgemäß kein leichtes Unterfangen.

Vom Laien, dem die Kenntnisse und das oft nötige technische Equipment fehlen, ist das Beschaffen von Beweisen, die vor Gericht standhalten können, kaum zu leisten. Diese Arbeit gehört in die Ermittlungskompetenz erfahrener Detektive, die am Ende ihrer umfangreichen Nachforschungen die nötigen Bildaufnahmen und Rechercheprotokolle liefern, die beispielsweise dokumentieren, dass der Exmann oder die Exfrau – anders als bewusst vorgegeben – längst wieder bei einem neuen Partner wohnen.

Die lückenlose Dokumentation der Situation des vermeintlich Unterhaltsberechtigten beziehungsweise seiner bewussten Täuschung hat auf diese Personen im Übrigen eine oft heilsame Wirkung. Konfrontiert man die betreffenden Personen mit dem umfangreichen und vor allem eindeutigen Beweismaterial, lenken sie nicht selten ein. In solchen Fällen kann die Angelegenheit dann ohne eine für beide Parteien belastende Auseinandersetzung vor Gericht gelöst werden, wenn der zu Unrecht erhaltene Unterhalt zurückgegeben und von weiteren Forderungen Abstand genommen wird.

Im Übrigen kann der Unterhaltsempfänger auch bei strafrechtlich bedeutsamen Übergriffen gegenüber seinem ehemaligen Partner den Zahlungsanspruch verlieren. Die Tatbestände könnten in diesem Zusammenhang unterschiedlicher nicht sein: Sie gehen von massivem Stalking gegenüber dem ehemaligen Partner bis hin zum vor allem in erbitterten Sorgerechtsstreitigkeiten häufigen Vorwurf, der Expartner würde die gemeinsamen Kinder schlagen. In diesen Fällen lohnt sich für die Betroffenen der Weg in unsere seriöse Detektei gleich doppelt: Zum einen werden die für einen Prozess unverzichtbaren Beweismittel erhoben, zum anderen erhält der oft seelisch stark aufgewühlte Betroffene die Beruhigung, eine professionelle Unterstützung an der Seite zu haben, die die für Unterhaltsfälle nötige Kompetenz besitzt.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlungen bei Unterhaltsbetrug? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen – also auch bei Unterhaltsbetrug – Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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