Ermittlungen, Privatdetektive

Personensuche und Vermisste Personen

Partner oder ein Familienangehöriger, ein Freund oder eine Bekannte und in den dramatischsten Fällen ein Kind. Die Menschen, die von jetzt auf gleich mit dem Verschwinden konfrontiert werden, werden in eine Mischung aus Entsetzen, Angst und Trauer katapultiert.

Denn zum Vermissen des fehlenden Menschen kommt die quälende Ungewissheit: Was ist am Tag des Verschwindens oder kurz vorher passiert? Liegt ein Verbrechen vor oder ist der Vermisste freiwillig untergetaucht? Ist er auf Hilfe angewiesen beziehungsweise überhaupt noch am Leben?

Nur einige von vielen Fragen, auf die es für die besorgten Angehörigen oder Freunde keine Antwort gibt.

Die Unterstützung durch die Polizei bei der Vermisstensuche ist in den meisten Fällen natürlich vorhanden – jedoch nicht immer so ausgeprägt, wie sich die Angehörigen oder Freunde dies immer wünschen. So werden bei lange andauernder und vergeblicher Suche die Ermittlungen irgendwann – auch gegen den Willen der Zurückbleibenden – so lange eingestellt, bis sich ein neuer Anhaltspunkt ergibt.

Auch wenn der Vermisste von der Polizei aufgespürt wird und – vorausgesetzt, er ist volljährig und befindet sich nicht in einem hilflosen Zustand – glaubhaft macht, aus freien Stücken gegangen zu sein, müssen die Beamten seinem Persönlichkeitsrecht auf die freie Wahl des Aufenthaltsortes Rechnung tragen. Das gilt auch für Personen, die sich ins Ausland abgesetzt haben. Generell ist es ohnehin die Tendenz, dass Auslandsermittlungen aufgrund der dafür eher geringen Kapazitäten der Polizei oft nicht in dem von den zu Hause Wartenden gewünschten Umfang getätigt werden.

Wir ermitteln Weltweit

Ein Sonderfall der Vermisstensuche im Ausland, mit der unsere Detektei häufig konfrontiert wird, ist die oft verzweifelte Suche nach Kindern.

-> siehe hierzu den vollständigen Beitrag Kindesrückführung und Kindesentzug 

In Beziehungen oder Ehen zwischen Partnern aus unterschiedlichen Kulturen kann eine Trennung beziehungsweise ein daraus resultierender Sorgerechtsstreit auch mit einer Entführung des Kindes verbunden sein. Natürlich bleibt der Zeitpunkt, ob und zu welchem Zeitpunkt zusätzlich zu den Ermittlungen der Polizei ein professioneller Detektiv hinzugeschaltet wird, der betroffenen Familie überlassen.

Aus der reichhaltigen Erfahrung unserer Detektei heraus müssen wir aber unbedingt zu einem frühzeitigen Ermittlungsbeginn raten. Zum einen, um im Falle erfolgreicher Nachforschungen die ungewisse Zeit für Elternteil und Kind so kurz wie möglich zu halten, zum anderen, um die Chance zu ergreifen, das Kind eventuell noch vor der Reise ins Ausland aufzuspüren. Gelingt dies nicht, setzen unsere auf diese Art von Fällen spezialisierten Ermittler ihre konsequente und aufwendige Suche natürlich auch im fremden Land fort.

Vermisstensuche ausschließlich in professionelle Hände legen

Aufgrund unserer Erfahrungswerte raten wir auch eindringlich davon ab, auf eigene Faust, womöglich noch in einem emotional äußerst aufgewühlten Zustand, nach der vermissten Person zu suchen. Liegt eine Straftat wie beispielsweise eine Entführung vor, bringen private Ermittlungen unter Umständen sowohl die suchende als auch die verschwundene Person in ernste Gefahr. Sollte der Vermisste freiwillig untergetaucht sein und sich nicht finden lassen wollen, wird er darüber hinaus entsprechende Vorkehrungen getroffen haben, die sein Auffinden für einen Laien tatsächlich so gut wie unmöglich machen. Nur speziell für die Vermisstensuche qualifizierte Ermittler verfügen über das einschlägige Wissen sowie das technische Equipment, um mit den Anforderungen dieser Detektion optimal umzugehen und auch auf unvorhergesehene Ereignisse adäquat zu reagieren.

Die verwendeten Nachforschungsmethoden unserer Ermittler hängen dabei von unterschiedlichsten Faktoren wie dem Alter der vermissten Person, eventuellen Streitpunkten mit der Familie oder Freunde kurz vor dem Verschwinden sowie speziellen Besonderheiten in der Person des Verschwundenen ab. So ist für eine erfolgreiche Suche ein ausführliches Vorgespräch mit Familie oder weiteren Personen aus dem engen Umfeld des Vermissten nötig, um ein möglichst genaues Bild von der zu suchenden Person zu erhalten. Gemeint sind damit nicht nur optische Aspekte, sondern auch körperliche oder geistige Behinderungen oder Krankheiten, eine vermeintliche psychische Labilität und bestimmte Vorlieben wie etwa ein Lieblingsland oder ein leidenschaftliches Hobby. Je genauer das Vermisstenprofil erstellt werden kann, umso zielgerichteter können unserer Detektive ihre Suche gestalten.

Mit hoher Ermittlungskompetenz und dem erforderlichen Einfühlungsvermögen – sowohl in die Situation des Gesuchten als auch die seiner Angehörigen und Freunde – wird sich der zuständige Fachmann unserer Detektei der diskreten Vermisstensuche widmen. Von Befragungen im Umfeld der verschwundenen Person über Nachforschungen im Internet bis hin zur Handyortung wird der Ermittler ein professionelles, auf den individuellen Fall abgestimmtes Maßnahmenpaket schnüren, um den Vermissten zu finden beziehungsweise den in Sorge auf ein Zeichen wartenden Menschen Gewissheit zu geben.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlungen bei vermissten Personen? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch bei Personensuche - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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