Ermittlungen, Privatdetektive, Wirtschaftsdetektei

Forensik, Beweisfindung, Spurensicherung

Ein Szenario, das sich nicht in irgendeinem Krimi, sondern täglich auf irgendeiner Polizeidienststelle oder in einem Gerichtssaal abspielt: Eine geschädigte Person möchte jemanden wegen Straftat anzeigen oder verklagt sie, hat aber aufgrund fehlender oder nicht genügender Beweismittel keine Chance, dieses Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen.

Die Mieterin, die ihre fristlose Wohnungskündigung wegen des übergriffigen und unbefugten Eindringens des Vermieters in die Wohnung durchsetzen will. Der Chef, der genau weiß, dass nur ein bestimmter Angestellter regelmäßig Geld aus der Kasse entwenden konnte. Oder der junge Mann, der die Täter, die ihn beim nächtlichen Heimweg ausgeraubt haben, ganz genau erkannt hat.

Es gibt zahlreiche Fälle, in denen das Opfer den Täter gesehen hat beziehungsweise benennen kann, aber dennoch keine adäquate Strafverfolgung einleiten kann. Der Frust der Betroffenen, ihre Hilflosigkeit und in einigen Fällen auch die Furcht vor einem erneuten Übergriff sitzen tief. Aufgeben ist jedoch ebenso wenig eine hilfreiche Option wie das Schimpfen auf vermeintlich unfähige oder unwillige Staatsdiener. Der einzig sinnvolle Schritt kann nur in Richtung der Sicherung ausreichender Beweismittel gehen.

Als professionelle Detektei mit umfangreichen Erfahrungen und einer hohen Ermittlungskompetenz auf dem Gebiet der Beweis- und Spurensicherung können wir geschädigten Laien nur davon abraten, auf eigene Faust den Versuch zu unternehmen, Beweise zu erbringen.

Neben dem für eine erfolgreiche Detektion zwingend notwendigen emotionalen Abstand vom Fall fehlen den Betroffenen in hohem Maße die für einen Rechercheerfolg erforderlichen Kenntnisse sowie das technische Equipment. Zudem mangelt es in fast allen Fällen am Wissen, welche Art und Menge von Beweisen die Polizei zum Einschreiten bewegen beziehungsweise einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten.

Und noch eine dringende Warnung gilt es, an alle auszusprechen, die mit dem Gedanken der Aufnahme privater Nachforschungen spielen: Nicht selten werden vorhandene Beweise – beispielsweise durch eigene Fingerabdrücke oder das versehentliche Löschen von Aufzeichnungen – zerstört. Vor dem Hintergrund, dass diese Beweise vielleicht zur Überführung und Bestrafung des Täters ausgereicht hätten, eine höchst ärgerliche Sache.

Unsere Forensiker und Detektive sind Spezialisten in der Spurensicherung

Die professionelle und erfolgreiche Sicherung von Beweisen und Spuren gehört zum klassischen Leistungsrepertoire unserer gut ausgebildeten und erfahrenen Ermittler. Zur umfangreichen Ermittlungskompetenz unserer Detektive gesellt sich auch der spezielle Spürsinn für das Auffinden entscheidender Beweismittel – eine Fähigkeit, die im Laufe der Jahre durch die Bearbeitung Hunderter von Fällen gewachsen ist.

Die eingesetzten Detektionsmethoden richten sich ganz nach der Lage des vorliegenden Falles. Häufig angewendete Verfahren sind die Observation von Verdächtigen, die visuelle oder auditive Überwachung sowie die Gewinnung von Fußspuren, Fingerabdrücken oder geeignetem Material für eine DNA-Analyse. Im Falle von Erpressungen können die Untersuchung der Handschrift, die Rückverfolgung von anonymen Anrufen sowie das Enttarnen des Verfassers von Mails geleistet werden. In komplizierteren Fällen verfügt unser Team noch über eine große Anzahl hoch sensitiver Überwachungsmaßnahmen. Ein Grundsatz gilt für alle Recherchewege: Sowohl die Wahl der eingesetzten Detektionsmittel als auch die ans Licht beförderten Spuren und Beweise werden lückenlos protokolliert und sorgfältig auf ihre Einsetzbarkeit bei der Polizei beziehungsweise vor Gericht geprüft.

Die Klienten, die sich wegen einer erwünschten Spuren- oder Beweissicherung an unsere Detektei wenden, befinden sich in vielen Fällen einem Zustand, der von Wut, Verzweiflung, aber auch deutlicher Hilflosigkeit geprägt ist. Entweder, weil die Polizei einer erfolgten Bedrohung nicht oder nur im Rahmen einer Routineüberprüfung nachgeht, oder weil es aus Mangel an Beweisen nicht zum gewünschten straf- oder zivilrechtlichen Prozess gekommen ist. Allein die hohe emotionale Verstrickung der betroffenen Personen ist ein guter Grund, sich an eine kompetente Detektei zu wenden.

Denn zum einen laufen Menschen in einer derart aufgelösten Verfassung häufig Gefahr, Fehler zu begehen, die auch mit professioneller Unterstützung manchmal nicht mehr reversibel sind. Zum anderen ist es gerade eine sichtbare psychische Labilität, die Personen mit fehlendem Unrechtsbewusstsein oder hoher krimineller Energie darin bestärkt, die Drohungen, verbalen und körperlichen Angriffe oder Erpressungen weiterhin aufrechtzuerhalten. Entscheidet sich das Opfer dafür, die Problematik in professionelle Hände zu geben, ist dies über die gute Aussicht auf einen Rechercheerfolg hinaus oft auch mit einer Erleichterung und einer verbesserten Lebensqualität verbunden.

Dies gilt im Übrigen auch für Fallkonstellationen, in denen Beweise dafür gesucht werden müssen, dass das Opfer unschuldig ist – etwa dann, wenn ihm von einer mutwilligen Person ein Diebstahl unterstellt wird. Auch hier verfügen unsere Detektive über spezielle Methoden, die es erlauben, die zu Unrecht verdächtigte Person vom falschen Vorwurf zu befreien und den überführten Täter neben seiner Bestrafung in zahlreichen Fällen sogar schadensersatzpflichtig zu machen.

Beispiel: Sammeln von Beweisen

„Risiko-Mitarbeitern“ kann nicht gekündigt werden, weil Ihnen die Beweise fehlen? Die Kriminalpolizei hört Sie zwar an, kann Ihnen aber nicht helfen?

Detektivleistungen stellen in der Gegenwart keine Einzelleistung mehr dar. Das Informationsbedürfnis ist immens gestiegen, die Fälle der Auftraggeber liegen rechtlich komplizierter und die erhofften Beweise sind immer schwieriger zu erbringen. Fach- und Rechtskenntnisse sind für einen Detektiv ebenso zwingende Voraussetzungen, wie das Einholen kompetenten Wissens von Fachexperten und Juristen.

Wir aktivieren zur Lösung Ihres Falles die gesammelte Erfahrung der in 8 Jahrzehnten gelösten Fälle in Arbeitsgerichts-, Zivil- und Strafprozessen bei:

  • Vorgetäuschter Krankheit
  • Abrechnungs- und Spesenmanipulation von Außendienstmitarbeitern und Spediteuren
  • Diebstahl und Betrug
  • Urkundenfälschung
  • Computerkriminalität
  • Mobbing und Stalking
  • Fehlerhaftes Verhalten des Ehepartners innerhalb der Ehe oder Partnerschaft sowie fehlerhaftes Verhalten des Ehepartners bei US-Militärangehörigen: Englischsprachige Beratung, schriftliche Berichterstattung für das US-Militär und persönliche Begleitung erfolgt durch unsere amerikanische Spezialabteilung! Beschaffung von Beweismaterial aller Art für US-Militärangehörige
  • Unterhaltsangelegenheit (eheähnliches Verhältnis des geschiedenen Partners)
  • Vermögensverschleierung
  • Nachforschung über Kindesverbleib, Kindesrückführung
  • Sorgerecht
  • Nachbarschafts-, Miet- und Pachtstreitigkeit
  • Belästigung von Personen und Sachbeschädigung
  • Lärmbelästigung
  • Falschaussage
  • Erbauseinandersetzung
  • Verleumdung und Rufschädigung
  • Anschriftenermittlung einer Person oder eines Zeugen
  • Eintreibung von Forderungen (auch ausgeklagt)

Unsere Detektive sind im Bereich der Forensik, Beweisfindung und Spurensicherung sowohl international als auch national deutschlandweit für Sie da. Von München über Augsburg bis hin nach Darmstadt bieten wir unsere Dienstleistungen mit höchster Professionalität und Diskretion an. Unsere Expertise und Erfahrung ermöglichen es uns, Ihnen in jeder Situation umfassende Unterstützung zu bieten, unabhängig davon, wo Sie sich befinden.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlungen zur Spurensicherung? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch bei SPurensicherung und Forensik - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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Schildern Sie uns Ihren Fall, und wir prüfen ganz individuell, wie wir die für Sie besten Ergebnisse realisieren können.

Alle Kundenbetreuer unserer Detektei stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr und samstags von 10:00 - 15:00 Uhr telefonisch, per E-Mail und auch gerne persönlich nach Terminabsprache zur Verfügung.

Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen. Erst bei Auftragserteilung geben Sie uns Ihre Identität preis. Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt.

Kostenfreie und diskrete Sofortanfrage:

(0800) 866 11 89 

oder direkt bei einem unserer Stützpunkte 

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