Ermittlungen, Privatdetektive, Wirtschaftsdetektei

Bonitätsermittlung und Nachweis von Vermögen

Was versteht man unter Bonitätsermittlung und Nachweis von Vermögen?

Bei Bonitätsermittlungen oder Vermögensermittlungen wird die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen oder Unternehmen und somit deren Liquidität geprüft. Die Bonität ist für Firmen, aber auch für Privatpersonen ein wichtiger Faktor für Geschäftsentscheidungen, denn ausschließlich wenn diese entsprechend positiv ausfällt, können auch die Ausfallrisiken reduziert und besser kalkuliert werden.

Weitere wichtige Bereiche der Bonitätsermittlungen sind, wenn z.B. ein Schuldner behauptet nicht mehr zahlungsfähig sein zu können oder der Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Ex nicht mehr bezahlt wird.

Wir klären die Vermögenswerte von Verdächtigen

Die Art und Höhe individueller Vermögenswerte ist grundsätzlich die Privatsache eines Menschen, der darüber keine Informationen abgeben muss. Dieses Grundrecht ändert sich immer dann, wenn eine Person aus rechtlichen Gründen oder per Gerichtsbeschluss Auskunft über seine persönlichen Vermögensverhältnisse geben muss.

Die möglichen Auslöser für eine solche Maßnahme können dabei sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld zu finden sein.

Typische Fälle, in denen von einer Person ein aktueller Vermögensnachweis verlangt werden kann, sind laufende Scheidungsverfahren – oft in Verbindung mit Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder –, die Klärung von Erbschaftsangelegenheiten oder die Berechnung der Leistungshöhe beim Arbeitslosengeld.

In vielen unseren Fällen wurde bereits ermittelt, dass trotz der angeblichen Zahlungsunfähigkeit ein teurer Urlaub durchgeführt wurde, ein neues Fahrzeug angeschafft wird oder die Geschäfte des angeblich bankrotten Schuldners überaus gut laufen.

Menschen, die ihr Vermögen nicht oder nur teilweise angeben wollen, um Zahlungsverpflichtungen gleich welcher Art nicht nachkommen zu müssen, entwickeln oft eine ausgeprägte Energie. Dies kann dazu führen, dass es ihnen trotz der Erhebungen und Nachforschungen von Ämtern, Polizei oder Gerichtsvollziehern gelingt, ihre durchaus vorhandenen Werte clever zu verbergen.

Wenn selbst öffentliche Stellen an der genauen Erfassung des Vermögens der betreffenden Personen scheitern, ist für Privatpersonen oder Unternehmen dieses Unterfangen oft sogar deutlich schwerer. In diesen Fällen lohnt sich das Hinzuziehen einer professionell arbeitenden Detektei mit ausgewiesener Erfahrung rund um den zielsicheren Nachweis tatsächlich vorhandener Vermögenswerte.

Vermögensverhältnisse werden oft bewusst verschleiert!

Unsere Detektei verfügt über alle ermittlungstechnischen Voraussetzungen, mit denen vermutete Ungleichgewichte zwischen der Vermögensangabe und den real existierenden Werten beweisbar dargestellt werden können. In vielen Fällen beginnt die Recherche mit dem Ermitteln der Anschrift – gegebenenfalls auch der Zweitwohnsitze – des der Falschangabe Verdächtigten. Auf dieser Grundlage kann oft bereits ein guter Überblick über Anlagevermögen wie Grundstücke oder Autos sowie in welcher Form auch immer vorhandene finanzielle Mittel gewonnen werden. Typisch ist in diesem Zusammenhang oft ein verschwiegenes geregeltes Einkommen, was in aller Regel sehr schnell in Erfahrung gebracht werden kann.

Immer häufiger greifen die Menschen, die ihr Vermögen vor Entdeckung schützen wollen, zu kriminellen Mitteln, indem sie Transaktionen ihres Geldes auf schwarze Konten im In- oder Ausland realisieren. Für den Laien ist es hier kaum möglich, eine solche Vorgehensweise zu entdecken oder gar nachzuweisen. Die erfahrenen Ermittler unserer Detektei können die betroffenen Gläubiger oder Bezugsberechtigten von Leistungen nicht nur kompetent beraten. Sie haben umfangreiche Taktiken in ihrem Repertoire, mit denen sie oft sogar unter schwierigen Bedingungen ans Ziel des Vermögensnachweises kommen.

Unterhaltsfälle bieten ein typisches Gebiet, wenn es um die Verdunkelung von Vermögen geht. Klassischer Fall ist, dass eine Person für den ehemaligen Partner unterhaltspflichtig ist, aber vorgibt, arbeitslos oder insolvent zu sein. Ähnliche Fälle gibt es bei Menschen, die beispielsweise nach einem Unfall in einem Prozess zu Schadensersatz verurteilt wurden, aber ebenfalls behaupten, die geforderte Summe keinesfalls begleichen zu können.

Die Betroffenen, die auf die ausstehenden Zahlungen warten und nicht einmal wissen, ob sie überhaupt mit deren Eingang rechnen können, machen meistens eine emotionale Achterbahnfahrt zwischen Entsetzen, Wut und Ohnmacht durch. Vor allem dann, wenn sie bemerken, dass sie von Polizeiseite aus wenig Hilfe bekommen und ihnen die Konsultation eines Anwalts zwar Kosten, aber eher wenig Erfolg verspricht. Der einzig aussichtsreiche ist oft der Weg in eine Detektei, die mit dem speziellen Handwerkszeug für die Feststellung von Vermögenswerten vertraut ist.

Wir liefern die Beweise für verstecktes Vermögen

Ziel unserer professionellen Ermittlungstätigkeiten ist es, eindeutige Fakten zu liefern, die im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand haben. In vielen Fällen können diese Beweismittel durch Beschattung des Verdächtigten, Befragungen im Umfeld der betreffenden Person oder weitere aufwendige Nachforschungen erbracht werden. Nicht selten erbringen wir den Einkommensnachweis einer angeblich arbeitslosen Person und können die verschleierten Vermögensverhältnisse des Betreffenden aufdecken.

Unsere Detektei liefert eindeutige und nachvollziehbare Ermittlungsergebnisse, die vor Gericht als Beweis anerkannt werden. Mit ihrer Hilfe können die verdächtigen Personen der vorsätzlichen Täuschung beziehungsweise des Betrugs überführt werden. Damit leisten unsere Detektive einen wichtigen Schritt bei der Durchsetzung der Forderungen, die nun mit guten Erfolgsaussichten eingeklagt werden können.

Gerade, wenn es um den ehemaligen Partner geht, scheuen sich viele Anspruchsberechtigte vor dem Einschalten einer kompetenten Detektei. Hier ist der Gedanke hilfreich, dass es sich bei diesem Vorgang um ein völlig legales Verfahren handelt, mit dessen Hilfe effektiv der eigene Rechtsanspruch durchgesetzt werden kann. Die Täuschung beziehungsweise der Betrug liegt in der Verantwortlichkeit desjenigen, der durch das Verschweigen seines Vermögens bewusst die Ansprüche anderer Personen missachtet. Insofern ist es nur eine logische Konsequenz, dass sich getäuschte Personen zur Wahrung ihrer Rechte die Chance der beweisenden Aufdeckung bei unserer professionellen Detektei suchen.

Die meisten Schuldner wiegen sich in Sicherheit, sind vorsichtig und sehr kreativ um nicht enttarnt zu werden. Viele sind bereit, große Anstrengungen zu unternehmen, um Aufdeckung und Verfolgung zu vermeiden.

Nur ein ausgebildeter Experte wie ein erfahrener Detektiv besitzt das Geschick und das Know-how, um eine Observation richtig durchzuführen und dabei nicht enttarnt zu werden.

Ein Amateur, dem seine Deckung in 90% der Fälle auffliegt, kann ernsthafte Probleme bekommen. Amateur-Ermittler, egal wie ehrlich ihre Absichten sind, verstehen die Gesetze zur Sammlung von Beweismitteln nicht.

Die Detektei Meng besteht aus qualifizierten Experten mit umfassender Erfahrung in der Aufdeckung von Untreue und der Untersuchung solcher Fälle mit konkreten Ergebnissen.

Von der Observation einer oder mehrere unserer Detektive im Falle von Untreue, dokumentieren diese den lückenlosen Alltagtag des oder der jeweiligen Person. Dabei werden die genauen Abläufe, Personenkontakte und alle anderen wichtigen Ereignisse, der zu observierende Person dokumentiert.

Die Berichterstattung erfolgt in schriftlicher und visueller Dokumentation. Alle beteiligten Detektive stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.

Wer übernimmt die Kosten der Bonitätsermittlung? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch der Bonitätsermittlung - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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Alle Kundenbetreuer unserer Detektei stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr und samstags von 10:00 - 15:00 Uhr telefonisch, per E-Mail und auch gerne persönlich nach Terminabsprache zur Verfügung.

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