Die Detektei verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitere Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen. Insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund von Ermittlungen der Detektei gefaßt werden.
Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei ist, soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist, Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung der Detektei ein Dienstvertrag.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten.
Alle Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sie sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem, streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe des Berichtes an Dritte.
Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht.
Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Auftrages eine Interessenskollision, so darf die Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei.
Der Auftraggeber kann jederzeit, die Detektei nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen.
Die Geltendmachung eines weiteren Vertrauensschadens ist nicht ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache selbst nicht tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
An gesetzlichen Sonn- und Feiertagen sowie für die Nachtzeit (20.00 bis 06.00 Uhr) wird zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag erhoben. Für Auslandsarbeiten bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.
Die Erledigung kann von einer angemessenen Vorschußzahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei die Arbeit bis zur neuen Vorschußzahlung unterbrechen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne daß es einer Mahnung bedarf, die üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet.
Wird die Detektei infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch die Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, daß er mit der Auftragserteilung keine staatsgefährdenden oder andere gesetzwidrigen Ziele verfolgt.
Auftraggeber oder Detektei können im Streitfall die unparteiische und schiedsrichterliche Entscheidung des Bundesverbandes Deutscher Detektive e.V., Geschäftsstelle anrufen. Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten ist nicht ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist der Sitz der Detektei.