Ermittlungen, Wirtschaftsdetektei

Einschleusungen und verdeckte Ermittlungen

Die häufigste Form, in der sich nicht Eingeweihte die Arbeit eines professionellen Detektivs vorstellen, liegt in der Beschattung beziehungsweise Verfolgung verdächtiger Personen, um Beweise für ungesetzliche Handlungen oder Vertrauensbrüche zu sichern.

Häufig weniger bekannt ist die Tatsache, dass es auch zum Leistungsrepertoire einer professionell arbeitenden Detektei gehört, Ermittler in das direkte Umfeld der zu überwachenden Person einzuschleusen.

In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Betrieb, in dem der Verdächtige tätig ist. Doch es ist vor allem die Kreativität, die eine erfahrene Detektei auszeichnet:

Wenn zu vermuten ist, dass die unter Verdacht stehende Person gestohlene Waren in einer gastronomischen Einrichtung verkaufen will oder in einer bestimmten Einrichtung regelmäßig Kontakte knüpft, um seinen Partner zu betrügen, können auch an diesen Orten völlig diskret kompetente Ermittler platziert werden.

Wann ist eine Einschleusung notwendig?

Fallbeispiele:

Der neue Auszubildende steht im Verdacht, nicht nur Büromaterial, sondern auch Computerzubehör aus der Firma zu entwenden. Die Produktivität im Unternehmen ist stark gesunken und es werden Mitarbeiter verdächtigt, absichtlich Produktionsvorgänge zu stören oder zu manipulieren. Geschäftsgeheimnisse werden durch Mitarbeiter an Konkurrenzunternehmen verkauft. Bei einer bestimmten Verkäuferin kommt es immer wieder zu einem unerklärlichen Minus in der Kasse.

Zu den häufigsten Anwendungsfällen für das Einschleusen eines verdeckten Ermittlers in ein betriebliches Umfeld gehören der Diebstahl, Unterschlagung und Wirtschaftsspionage. Aus gutem Grund wird hier meist die Detektei konsultiert, denn unternehmerseitige Nachforschungen führen in den meisten Fällen nicht zum Erfolg.

Zum einen wird der oder werden die Mitarbeiter eine solche Tat kaum zugeben, auch wenn man sie überraschend mit dem Verdacht konfrontiert. Überwachungskameras oder ähnliche Vorrichtungen führen nicht selten dazu, dass Mitarbeiter auf Einhaltung ihrer Persönlichkeitsrechte pochen, und warnen natürlich den aufmerksamen Täter.

Das Resultat laienhafter Recherche: eine unter Umständen deutlich spürbare Verschlechterung des Betriebsklimas, ohne dass der Verdächtige überführt, beziehungsweise der Diebstahl oder die Unterschlagung aufgeklärt werden konnte.

Kriterium für den Erfolg einer Einschleusung: Erfahrung!

Die Beispiele zeigen, wie wichtig der Einsatz ermittlungskompetenter Detektive ist. Als professionelle Detektei schleusen wir unsere Mitarbeiter ganz unauffällig in das betreffende Unternehmen ein. Sie treten als nette Werkstudenten, als flexible Reinigungskraft oder als neue Bürohilfe oder neue Mitarbeiter auf, und niemand wird den Verdacht schöpfen, dass es sich bei dem neuen Kollegen um einen verdeckten Ermittler im Auftrag des Chefs handelt. Mithilfe diskreter, professioneller Beobachtung und der heimlichen Installation aufwendiger Aufzeichnungstechnik gelingt es einem erfahrenen Detektiv, in kurzer Zeit das Verschwinden von Waren, Büromaterialien oder Barmitteln aufzuklären und die Ergebnisse durch Beweise zu dokumentieren, die auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestehen.

Ermittlungsarbeit in einem Unternehmen geht jedoch weit über die Entwendung materieller beziehungsweise finanzieller Werte hinaus. Um besonders perfide Wirtschaftskriminalität handelt es sich, wenn die Konkurrenz Mitarbeiter ins betroffene Unternehmen einschleust – etwa um Betriebsgeheimnisse oder geplante Patente auszuspionieren. Und auch soziale Themen können der Grund für einen detektivischen Einsatz im Unternehmen sein, zum Beispiel dann, wenn es sich um Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz handelt. Um hier zur klaren Beweiserbringung zu kommen, ist nicht nur häufig ein längerer getarnter Aufenthalt in der betreffenden Firma nötig, sondern auch psychologisches Denken und die sprichwörtliche Spürnase, die professionelle Ermittler durch ihre langjährige Erfahrung bekommen haben.

Unter Umständen ist auch der Einsatz mehrerer Detektive gleichzeitig anzuraten. Dies macht häufig dann Sinn, wenn vermutet wird, dass es sich gleich um eine ganze Gruppe von Verdächtigen handelt oder wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, in welcher Abteilung sich ein Dieb oder Wirtschaftsspion befinden könnte.

Bei Verdacht auf ein wie auch immer geartetes geschäftsschädigendes Verhalten, raten wir den jeweiligen Verantwortlichen eine seriöse Detektei einzuschalten.

Das Bundesarbeitsgericht entschied: „Detekteien dürfen Arbeitnehmer im Betrieb verdeckt überwachen. Der Betriebsrat muss dabei nicht gefragt oder informiert werden.“ ( BAG., Az.: 1 ABR 26/90)

Unsere Detektive ermitteln diskret und professionell mit einem hohen Wert an Erfahrung!

Zudem müssen sich Unternehmer im Klaren darüber sein, dass sie aufgrund des fehlenden detektivischen Wissens und der mangelnden technischen Ausrüstung berufsmäßiger Ermittler kaum eine Chance haben werden, den Grund für Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Auch fehlt es in der Regel an Informationen darüber, welche Beweise im Falle eine Auseinandersetzung vor Gericht auch wirklich anerkannt werden.

Auch das Argument, manche Waren oder Büromaterialien hätten einen zu geringen Wert, als dass sich die detektivische Nachverfolgung eines Diebstahls lohne, halten wir für unangebracht. Hier sollte unbedingt bedacht werden, dass sich auch bei kleinen Delikten ein hoher Schaden aufsummieren kann und dass ein Unterlassen von Sanktionen die Täter in ihrem Handeln sogar noch dreister machen könnte.

Von der Observation bis hin zur Einschleusung eines oder mehrere unserer Detektive in Ihr Unternehmen, dokumentieren diese den lückenlosen Arbeitstag des oder jeweiligen Mitarbeiter(s). Dabei werden alle wichtigen Ereignisse gerichtsverwertbar dokumentiert. Die Berichterstattung erfolgt in schriftlicher und visueller Dokumentation. Alle beteiligten Detektive stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.

Unsere Detektive sind im Bereich der Einschleusung und verdeckter Ermittlungen sowohl international als auch national deutschlandweit für Sie da. Von München über Augsburg bis hin nach Darmstadt bieten wir unsere Dienstleistungen mit höchster Professionalität und Diskretion an. Unsere Expertise und Erfahrung ermöglichen es uns, Ihnen in jeder Situation umfassende Unterstützung zu bieten, unabhängig davon, wo Sie sich befinden.

Wer übernimmt die Kosten der verdeckten Ermittlungen und Einschleusung? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch verdeckte Ermittlungen oder Einschleusung - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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