Ermittlungen, Wirtschaftsdetektei

Unerlaubte Nebentätigkeit

Was versteht man unter Unerlaubter Nebentätigkeit?

Sie können sich vor Problemmitarbeitern schützen und gegebenenfalls rechtssicher entlassen

Immer wieder wird unsere Detektei damit konfrontiert, dass sich Unternehmer – selbst bei massiven Verdachtsmomenten – vor einer Personalüberwachung scheuen und mit dem Persönlichkeitsrecht der Arbeiter beziehungsweise Angestellten argumentieren. An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass bei einem konkreten Verdacht das Unternehmensinteresse mit diesen Mitteln durchaus legal gewahrt wird.

Zum einen im Hinblick auf den finanziellen oder materiellen Schaden, den eine Firma durch die Vorgehensweise nicht vertrauenswürdiger Mitarbeiter erleiden kann. Zum anderen auch wegen der nachhaltigen Verschlechterung des Arbeitsklimas, die immer dann eintritt, wenn sich ein Kollege als notorischer Störfaktor herausstellt.

Dazu kommt, dass ohne gezielte Ermittlungen durch erfahrene Detektive meist nicht die Erbringung von Beweisen möglich ist, die der gerichtlichen Überprüfung einer verhaltensbedingten, oft auch fristlosen Kündigung standhalten.

Neben der Überführung Verdächtiger durch einschlägige Beweise bietet der Einsatz von Detektiven zur Personalüberwachung noch zwei weitere Vorteile:

  • Zum einen verlaufen die Einsätze professioneller Ermittler in aller Regel absolut unbemerkt von den Angestellten – einerseits durch die Anwendung topmoderner Techniken, andererseits durch das Einschleusen verdeckter Ermittler. Um wie viel auffälliger ist hierzu im Vergleich die deutlich sichtbare Überwachung im Betrieb durch den Einsatz von Überwachungskameras.
  • Der zweite Vorteil der unbemerkten Überwachung zeigt gleichzeitig, dass nicht immer nur die Überführung eines nicht vertrauenswürdigen Angestellten als gewünschter Erfolg angesehen werden sollte. Kann nämlich durch die Nachforschungen unserer Detektive ein bestehender Verdacht eindeutig entkräftet und vielleicht sogar der wahre Grund für die vorhandenen Unregelmäßigkeiten gefunden werden, entlastet dies nicht nur den unschuldigen Mitarbeiter. Es ist auch ein Schritt in Richtung des Wiederaufbaus eines vertrauensvollen Betriebsklimas und der daraus resultierenden gesteigerten Arbeitseffektivität.

Beispiele und Anzeichen von unerlaubter Nebentätigkeit:

  • Der Arbeitnehmer ist krankgeschrieben, arbeitet aber während der Krankheitsphase für einen anderen Arbeitgeber.
  • Ihr Mitarbeiter fällt durch ständige Müdigkeit und Konzentrationslosigkeit am Arbeitsplatz auf.
  • Für die unerlaubte oder erlaubte Nebentätigkeit werden Firmenfahrzeug oder Materialien aus Arbeitgeber-Firmenbeständen genutzt.
  • Die Leistung Ihres Arbeitnehmers haben rapide abgenommen.
  • Trotz genehmigten Nebenjob hält sich der Arbeitnehmer nicht an die vorschriftlichen Regelungen zur Maximalarbeitszeit und hält durch die Nebentätigkeit die Ruhepausen nicht ein.
  • Es wird befürchtet, dass der Arbeitnehmer während der Krankheitsphase für einen Konkurrenzbetrieb ober mit eigenen Gewerbe arbeitet. Im schlimmsten Fall sogar ein Konkurrenzunternehmen betreibt.
  • Einer der klassischen Fallbeispiele besteht darin, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheitsphase einer unerlaubten Nebentätigkeit oder nicht gesundheitsfördernden Tätigkeiten nachgeht.

Überwachung von Mitarbeitern auf tatsächliche Arbeitsunfähigkeit und Verdacht auf Ausübung unerlaubter Tätigkeit im Krankheitsfall (Schwarzarbeit)

Diskrete Mitarbeiterüberwachung durch Detektei Meng. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen Arbeitgeber die professionellen Leistungen unserer Detektei in Anspruch nehmen, um einen oder gleich mehrere ihrer Mitarbeiter überwachen zu lassen.

Ein typischer Anlass sind beispielsweise Erkrankungen, denen ein Chef aufgrund der Häufigkeit oder des Zusammenhangs mit im Betrieb vorgefallenen Ereignissen keinen Glauben schenkt.

In besonders dreisten Fällen kommt es sogar vor, dass ein Mitarbeiter eine Erkrankung – unter Umständen sogar dem Arzt – vortäuscht, um einen Urlaub zu verlängern, einer vom Arbeitgeber nicht genehmigten Nebenbeschäftigung nachzugehen oder sich im Rahmen von Schwarzarbeit einen Zusatzverdienst zu ermöglichen.

Unsere Detektive beschaffen Ihnen verwertbare Beweise für rechtskonforme Kündigungen!

Auch bei größtem Misstrauen kann sich ein Arbeitgeber von diesen Personen aufgrund der vorherrschenden Bedingungen des Kündigungsschutzes nicht einfach trennen. In diesen Fällen liefern die Rechercheergebnisse unserer Detektei in sauber und nachvollziehbar dokumentierter Form die erforderlichen Beweismittel, die eine fristlose Kündigung auch bei einer anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung rechtfertigen und dem betroffenen Unternehmen in vielen Fällen sogar den Anspruch auf Schadensersatz eröffnen.

Die Überwachung von Mitarbeitern, die außerhalb des Unternehmensgeländes tätig sind, ist ein zweiter Schwerpunkt in unserer Ermittlungsarbeit für Arbeitgeber. Nicht selten nutzen Monteure, Vertriebsbeauftragte im Außendienst oder Servicetechniker die Zeit außerhalb des Betriebs als falsch verstandene Freiheit und gehen ihrer Arbeit nicht in erforderlichem Ausmaß nach. Auch bei der Abrechnung angeblich erbrachter Leistungen oder Spesen ist systematischer Betrug nicht selten. Sollte ein Unternehmen an der Arbeitsmoral oder Sorgfalt seiner Mitarbeiter zweifeln, recherchieren unsere Ermittler auch als fingierte Testkunden, um sowohl die Kompetenz als auch die Motivation der Betriebsangehörigen zu testen.

Ein Arbeitgeber kann auch bei begründetem Verdacht ein solches Verhalten schon alleine aufgrund des fehlenden Know-hows im Hinblick auf eine Observation und die professionelle Sicherung von ausreichenden Beweisen kaum leisten. Als erfahrene Detektive können wir dagegen mit gezielter Technik nicht nur eine unbemerkte Überwachung der entsprechenden Mitarbeiter gewährleisten, sondern auch die Art von Beweisen dokumentieren, die in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zur Durchsetzung der Arbeitgeberrechte führt.

In eindeutigen und schweren Fällen ist dies nicht nur die sofortige fristlose Kündigung, sondern oft auch die Möglichkeit, beim überführten Mitarbeiter die Kosten der detektivischen Überwachung geltend zu machen.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlung bei unerlaubter Nebentätigkeit? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch bei unerlaubter Nebentätigkeit - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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