Ermittlungen, Privatdetektive

Kindesrückführung & Kindesentzug

Sind Sie Opfer von Kindesentziehung geworden?

Eine besondere und emotionale Weise, der Vermisstensuche im Ausland, mit der unsere Detektei häufig konfrontiert wird, ist die oft verzweifelte Suche nach Kindern. In Beziehungen oder Ehen zwischen Partnern aus unterschiedlichen Kulturen kann eine Trennung beziehungsweise ein daraus resultierender Sorgerechtsstreit auch mit einer Entführung des Kindes verbunden sein.

Man versteht unter dem Begriff Kindesentzug die Entziehung einer Minderjährigen Person der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern oder den rechtlichen Vormund. Nach Paragraph 235 II Strafgesetzbuch handelt es sich in Deutschland um eine Straftat.

Im Fachjargon redet man von Entführung. Auch bei bestehenden gemeinsamen Sorgerecht ist gemäß einer aktuellen Entscheidung des OLG Köln vom 31.3.2017 das entziehen eines Kindes durch den anderen Sorgeberechtigten Teil strafbar.

Sehr häufig passiert es, dass ein Elternteil (ausländischer Herkunft) das gemeinsame Kind in seinem Heimatland gegen den Willen und dem Einverständnis des deutschen Elternteils entzieht.

In diesem Falle springt das Haager Übereinkommen (HKÜ) ein. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) vom 25. Oktober 1980 ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht. Es betrifft Fälle internationaler Kindesentführung (siehe.LINK..)

Leider greifen die Rückholversuche des HKÜ in vielen Fällen nicht, oder die Kindesrückführung dauert mehrere Jahre an.

Nicht selten entfremdet sich durch die vielen Jahre der Abwesenheit das Kind der deutschen Kultur oder erleidet psychische und physische Schäden. 

Vermisstensuche und Kindesrückführung

Ist ihr Partner oder ihre Partnerin mit ihrem Kind in ein anderes Land geflohen um ihnen Ihr Kind zu entziehen? 

Auszug aus einem echten Fall:

Ein Vater (ausländischer Staatsbürger) verlässt nach einem Streit mit seiner Ehefrau (deutsche Staatsbürgerin), ohne die Zustimmung der Mutter das Land und fliegt in sein Heimatsland.

Der Mutter wird nicht mitgeteilt wo sich ihr Kind aufhält.

Der Kontakt zu dem Kind wird vom Vater unterbunden und wird nur noch über die Anwälte und die hiesigen Behörden fortgeführt.

Die deutschen Behörden haben, wie auch in vielen anderen Ländern, hier keine rechtliche Handhabe.

Durch viel ermittlerisches und meditatives Geschick konnten unsere Detektive die Mutter mit dem Kind nach einiger Zeit wohlbehalten wieder vereinen.

Ebenso trug zur Lösung der Situation die gute Vernetzung unserer Detektive zu den hiesigen Behörden bei.

Leider dauern viele solcher Fälle mit unter viele Jahre, wenn keine professionelle Hilfe wie durch eine Detektei in Anspruch genommen wird.

Unsere Detektive ermitteln in allen Ländern

Natürlich bleibt der Zeitpunkt, ob und zu welchem Zeitpunkt zusätzlich zu den Ermittlungen der Polizei ein professioneller Detektiv hinzugeschaltet wird, der betroffenen Familie überlassen.

Aus der reichhaltigen Erfahrung unserer Detektei heraus müssen wir aber unbedingt zu einem frühzeitigen Ermittlungsbeginn raten. Zum einen, um im Falle erfolgreicher Nachforschungen die ungewisse Zeit für Elternteil und Kind so kurz wie möglich zu halten, zum anderen, um die Chance zu ergreifen, das Kind eventuell noch vor der Reise ins Ausland aufzuspüren. Gelingt dies nicht, setzen unsere auf diese Art von Fällen spezialisierten Ermittler ihre konsequente und aufwendige Suche auch im fremden Land fort.

Kindesrückführung in professionelle Hände legen

Aufgrund unserer Erfahrungswerte raten wir auch eindringlich davon ab, auf eigene Faust, womöglich noch in einem emotional äußerst aufgewühlten Zustand, nach der vermissten Person zu suchen. Liegt eine Straftat wie beispielsweise eine Entführung vor, bringen private Ermittlungen unter Umständen sowohl die suchende als auch die verschwundene Person in ernste Gefahr. Nur speziell für die Vermisstensuche qualifizierte Ermittler verfügen über das einschlägige Wissen, beste Kontakte zu den Behörden im In- und Ausland, sowie das technische Equipment, um mit den Anforderungen dieser Detektion optimal umzugehen und auch auf unvorhergesehene Ereignisse adäquat zu reagieren.

Die verwendeten Nachforschungsmethoden unserer Ermittler hängen dabei von unterschiedlichsten Faktoren ab. So ist für eine erfolgreiche Suche ein ausführliches Vorgespräch mit dem betroffenen Vater oder der Mutter des vermissten Kindes nötig, um ein möglichst genaues Bild von der zu suchenden Person zu erhalten. Gemeint sind damit nicht nur optische Aspekte. Je genauer das Vermisstenprofil erstellt werden kann, umso zielgerichteter können unserer Detektive ihre Suche gestalten.

Mit hoher Ermittlungskompetenz und dem erforderlichen Einfühlungsvermögen wird sich der zuständige Fachmann unserer Detektei der diskreten Vermisstensuche widmen. Von Befragungen, Behördenermittlungen, Nachforschungen im Internet bis hin zur Handyortung des Entführers wird der Ermittler ein professionelles, auf den individuellen Fall abgestimmtes Maßnahmenpaket schnüren, um das vermisste Kind zu finden beziehungsweise den in Sorge auf ein Zeichen wartenden Menschen Gewissheit zu geben.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlung bei Kindesentzug? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen – also auch bei Kindesentzug oder -rückführung – Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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