Unsere Detektei und Detektive helfen Ihnen bei Wirtschaftsspionage oder Verdacht auf Datenklau.
Besonders Groß- und Mittelständige Unternehmen geraten regelmäßig in den Fokus oder wurden bereits Opfer von Spitzeln.
Die Detektei Meng hilft Ihnen Ihre Interessen und Firmengeheimnisse vor Betriebs-& Wirtschaftsspionen sicher zu schützen. Einer Studie zufolge ist schon jedes dritte Unternehmen einmal Ziel eines Spionageangriffs geworden. Und die Dunkelziffer der Wirtschaftsspionage ist hoch.
Unternehmen ist bewusst, dass solche Täter äußerst schwer zu überführen sind und befürchten Reputationsverlust. Der Großteil der Unternehmen erstatten daher keine Anzeige. Häufig wird die Wirtschaftsspionage erst nach Monaten oder Jahren, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, festgestellt. Datendiebe, Spitzel und u.a. von Konkurrenzunternehmen eingeschleuste Mitarbeiter verursachen Schäden im zweistelligen Milliardenbereich. Diese Spione lassen sich immer neue Ideen einfallen und sind ohne das nötige ermittlerische Können nicht zu überführen.
Und trotz all dieser alarmierenden Vorfälle und Warnungen, nehmen viele Unternehmen Datensicherheit und besondere Schutzvorkehrungen nicht ernst genug.
Betrifft dies alle Unternehmensparten oder nur besondere Branchensparten?
Wirtschaftsspionage betrifft alle Unternehmenssparten und gehört seit vielen Jahrzehnten zu unserem Ermittlungsalltag.
Unsere speziell geschulten Detektive besitzen das nötige Können um Sie wirksam vor solchen Angriffen zu schützen.
Unsere Detektive sind im Bereich der Wirtschaftsspionage oder Verdacht auf Datenklau sowohl international als auch national deutschlandweit für Sie da. Von München über Augsburg bis hin nach Darmstadt bieten wir unsere Dienstleistungen mit höchster Professionalität und Diskretion an. Unsere Expertise und Erfahrung ermöglichen es uns, Ihnen in jeder Situation umfassende Unterstützung zu bieten, unabhängig davon, wo Sie sich befinden.
Wer übernimmt die Kosten der Ermittlung?
Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei unter Voraussetzung, dass der Detektiveinsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt sowohl für den wirtschaftlichen als auch für den privaten Bereich.
Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.