Ermittlungen, Privatdetektive, Wirtschaftsdetektei

Stalking, Mobbing und Cyberstalking

„Ich werde gestalkt und mir glaubt einfach niemand!“

Der Begriff Stalking kommt aus dem Englischen (to stalk = belästigen) und bezeichnet alle Handlungsweisen, mit denen eine Person eine andere gegen deren Willen kontaktiert, ihr nachstellt und sie in ihren Persönlichkeitsrechten einschränkt.

Die Folgen für einen Menschen, der von einem Stalker belästigt wird, sind nicht selten massiv und reichen von psychischen Reaktionen über wirtschaftliche Einbußen bis hin zu körperlichen Verletzungen.

Wir ermittlen bei Stalking und Verfolgung

Wir decken Stalking Fälle auf. Bekannt wurde der Begriff Stalking insbesondere aus dem Bereich der Prominenten. Typische Beispiele sind die Schlagersängerin oder der Schauspieler, die von einem in seiner Verehrung bereits krankhaft anmutenden Fan quasi Tag und Nacht verfolgt werden.

Doch das Verhalten, das weit weg, in der Welt der Stars und Sternchen verankert scheint, hat längst in den realen Alltag Einzug gehalten: So wird der Familienvater von einer liebeskranken Frau regelrecht verfolgt, der entlassene Angestellte möchte seinem ehemaligen Chef das Leben zur Hölle machen und der verlassene Partner lässt gegen den Willen seiner Ex-Freundin nichts unversucht, sie – notfalls mit Gewalt – wieder zur Rückkehr in die Beziehung zu überreden.

Die Vorgehensweisen der – nicht selten von blankem Hass erfüllten und/oder psychisch kranken – Stalker sind dabei so unterschiedlich wie die Täter selbst. Die Palette des unentwegten Nachstellens reicht dabei von zahlreichen Telefonanrufen pro Tag über die gezielte Verleumdung bis zum ständigen Auflauern. In massiven Fällen kommt es darüber hinaus sogar zum Einsteigen über den Balkon in die Wohnung der betroffenen Person sowie die Drohung, ihr oder ihr nahestehenden Menschen körperlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Schaden zuzufügen. Stalking kann ebenso ein Zeichen für eine missbräuchliche Beziehung sein.

Wichtig ist, dass der Tatbestand des Stalkings vor allem dann erfüllt ist, wenn eine Form der Kontaktaufnahme von der jeweiligen Person klar zurückgewiesen und für unerwünscht erklärt wurde. Leider ist es gerade bei Stalkern mit psychischen Auffälligkeiten und einer ausgeprägten Unnachsichtigkeit nicht selten, dass sie durch eine Zurückweisung noch mehr angespornt werden, ihr Ziel zu verfolgen beziehungsweise in ungünstigen Fällen sogar mit Aggressionen und unberechenbaren Racheakten reagieren.

Wir ermitteln bei Stalking und Belästigung

Stalking ist mehr als nur lästig. Stalking ist eine Straftat!

Spätestens hier, wenn die Beharrlichkeit eines Stalkers zu massiven Einschränkungen der individuellen Persönlichkeitsrechte und damit der Lebensqualität führt, wenden sich viele Betroffene an die Polizei. Dort stellt sich jedoch für viele Betroffene das Problem, die für ein Einschalten der Staatsanwaltschaft notwendigen ausreichenden und stichhaltigen Beweise vorzulegen. Doch dies ist nicht immer einfach.

2017 wurde das neue Stalking Gesetz verabschiedet §238 (StGB)

Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es nun, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen.

Bislang war für die Strafbarkeit des Täters mitentscheidend, wie das Opfer auf das Stalking reagierte. Die sogenannte Nachstellung war nur strafbar, wenn sie das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigte.

Vielfach verhalten sich Stalker äußerst clever. Sie lauern der betroffenen Person nur dort auf, wo keine weiteren Personen in der Umgebung sind, schicken anonyme Nachrichten oder rufen grundsätzlich mit unterdrückter Nummer an. Auch wenn die Polizei der gestalkten Person grundsätzlich Glauben schenken sollte, hat sie bei einer mangelhaften Beweissituation kaum Möglichkeiten, gegen den Stalker vorzugehen. Erlebt der Täter, dass sein Handeln der Polizei angezeigt wurde, aber keine ernsthaften Konsequenzen für ihn mit sich gebracht hat, wird er häufig umso wütender und beharrlicher sein Tun fortsetzen.

Die Folgen von Stalking, Mobbing und Cyberstalking sind nicht allzu selten Wohnungsortwechsel, Schlafstörungen, Angstzustände, psychische Probleme und der dadurch resultierende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Beziehung.

Beispiele für Stalking können u.a. sein:

  • Verfolgt oder ausspioniert werden.
  • Unerwünschte E-Mails oder Briefe werden an die gestalkte Person gesendet.
  • Telefonterror
  • Der Stalker taucht ungebeten bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder bei der Arbeit auf.
  • Beschädigung Ihres Hauses, Autos oder anderen Eigentums
  • Sie, Ihre Familie oder ihre Haustiere wird mit Gewalt gedroht oder sogar angetan.
  • Der Stalker begeht Rufmord.

Beispiele für Cyberstalking können u.a. sein:

  • Senden unerwünschter, beängstigender oder obszöner E-Mails, Textnachrichten oder WhatsApp Nachrichten.
  • Der Stalker belästigt oder bedroht oder schädigt ihren Ruf in den sozialen Medien.
  • Der Stalker verfolgt Ihre Computer- und Internetnutzung.
  • Der Stalker setzt Technologien wie GPS (siehe Thema GPS Ortung) ein, um jederzeit zu wissen, wo Sie sich befinden.
  • Der Stalker fängt ihre Nachrichten ab und belauscht ihre Telefonate.

Was kann ich gegen meinen Stalker unternehmen?

Mit der Beauftragung einer professionellen Detektei ist ein wichtiger Schritt getan, um diesen Personen das Handwerk zu legen. Mit hoher Ermittlungskompetenz und weitreichender Erfahrung auf dem Gebiet des Stalkings können unsere Detektive die für eine erfolgreich verlaufende Strafanzeige nötigen Beweise sichern beziehungsweise, falls es sich beim Stalker um einen unbekannten Täter handeln sollte, auch zweifelsfrei dessen Identität feststellen. Wichtig sind Beweise, die das kontinuierliche Nachstellen in geringeren Zeitabständen sowie die damit verbundene deutliche Belästigung und gegebenenfalls Beeinträchtigung des Opfers zeigen.

Unsere Ermittler verfügen über das erforderliche Wissen und das technische Know-how, einen begründeten Tatverdacht herzustellen, der die staatsanwaltschaftliche beziehungsweise polizeiliche Verfolgung des Stalkers einleitet. Oft genügt schon die Konfrontation des Täters mit den eindeutig belastenden Beweisen, die ihn letztendlich zur Einstellung seines Handelns bringen.

Mobbing sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ein besonders delikates Anliegen ist es, durch eingehende Nachforschungen den Verdacht auf Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu bestätigen oder zu entkräften. Aber gerade in diesen Fällen, in denen in der Regel Aussage gegen Aussage steht, ist die professionelle Beweiserbringung über eine ebenso kompetent wie diskret vorgehende Detektei oft der einzige Weg, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Ein besonders delikates Anliegen ist es, durch eingehende Nachforschungen den Verdacht auf Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu bestätigen oder zu entkräften. Aber gerade in diesen Fällen, in denen in der Regel Aussage gegen Aussage steht, ist die professionelle Beweiserbringung über eine ebenso kompetent wie diskret vorgehende Detektei oft der einzige Weg, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Mit unseren Ergebnissen bringen Sie Ihren Stalking-Fall erfolgreich zur Strafanzeige!

Zur Beweissammlung steht unseren Detektiven eine Vielzahl zielführender Methoden zur Verfügung. Die z.B. professionelle Überwachung des Stalkers, die Fangschaltung des Telefons des Opfers, die Überprüfung seines Computers nach heimlich aufgespielter Spionagesoftware sowie die Videoüberwachung seiner Wohnumgebung oder des Arbeitsplatzes sind nur ein Teil der möglichen Ermittlungsmaßnahmen. Das Ergebnis der umfangreichen Detektion ist in vielen Fällen umfangreiches und einwandfrei die verdächtige Person belastendes Beweismaterial, das für eine Strafanzeige ausreicht und in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat.

Die Berichterstattung erfolgt in schriftlicher und visuelle Dokumentation Alle beteiligten Direktive stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit als Zeugen vor Gericht zur Verfügung. Für das Stalkingopfer haben die erfolgreichen Ermittlungen durch eine professionell arbeitende und einfühlsam auf das Problem eingehende Detektei gleich mehrere Vorteile. Zum einem verlieren sie mit einem kompetenten Ermittlungspartner an ihrer Seite schnell das quälende Gefühl der Ohnmacht, zum anderen bekommen sie durch die Überführung des Täters ihre schon seit längerer Zeit vermisste persönliche Freiheit und damit Lebensfreude zurück.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlungen bei Stalking und Mobbing? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch bei Stalking oder Mobbing - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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Schildern Sie uns Ihren Fall, und wir prüfen ganz individuell, wie wir die für Sie besten Ergebnisse realisieren können.

Alle Kundenbetreuer unserer Detektei stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr und samstags von 10:00 - 15:00 Uhr telefonisch, per E-Mail und auch gerne persönlich nach Terminabsprache zur Verfügung.

Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen. Erst bei Auftragserteilung geben Sie uns Ihre Identität preis. Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt.

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