Ermittlungen, Privatdetektive, Wirtschaftsdetektei

Diebstahl, Unterschlagung & Warenschwund im Unternehmen

Für den Einsatz professioneller Ermittler zum Zweck der Personalüberwachung gibt es eine Menge guter Gründe. Typisch ist beispielsweise der Wunsch nach der Aufklärung von betriebsinternen Straftatbeständen wie Diebstahl oder Unterschlagung – vor allem, wenn bereits ein konkreter Verdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter bestehen sollte.

Mit professionellen Ermittlungstechniken ist es unseren Detektiven auch möglich, Straftaten von Mitarbeitern, die innerhalb des Unternehmens unternommen werden, aufzudecken.

Mitarbeiter klaut Geld aus der Kasse

Klassische Einsatzgebiete

Diebstahl von Bargeld, vom Betrieb hergestellten Produkten, Unterschlagung von finanziellen Mitteln oder wichtigen Dokumenten. Nicht selten kommt es vor, dass sogar Konkurrenzunternehmen Mitarbeiter einschleusen, um Firmengeheimnisse wie spezielle Rezepte oder innovative Ideen aufzuspüren. In diesen Fällen können wir eigene Ermittler ebenfalls unauffällig in das Unternehmen integrieren, um direkt in der Nähe des Verdächtigen in aller Ruhe zielführende Nachforschungen zu betreiben.

Auf die Frage, ob die Überwachung ihrer Mitarbeiter überhaupt rechtlich haltbar ist, muss hier klar zwischen zwei unterschiedlichen Voraussetzungen unterschieden werden: Eine grundlose Pauschalüberwachung ist gesetzlich nicht erlaubt. In dem Moment, in dem ein begründeter Verdacht vorliegt, ist eine detektivische Recherche im Interesse des Betriebs gestattet.

Es ist also in jedem Fall empfehlenswert, bereits im Vorfeld einer professionellen Nachforschung, alle Unregelmäßigkeiten wie das Fehlen von Geld oder Waren möglichst genau zu dokumentieren.

Zu einer vollständigen Protokollierung gehören dabei vor allem auch Datum, Uhrzeit sowie die Namen der Mitarbeiter, die sich zum Zeitpunkt der vermuteten Straftat im Unternehmen befunden haben beziehungsweise Zugang zu den Räumen hatten, aus dem die Gegenstände verschwunden sind. Durch präventives Handeln müssen Sie sich nicht unangenehm von Ihren Mitarbeitern überraschen lassen.

Wie können Sie sich vor Risiko-Mitarbeitern schützen und ggf. rechtssicher entlassen?

Unsere Abteilung für Betrugsermittlungen besteht aus qualifizierten Experten mit umfassender Erfahrung in der Aufdeckung von Betrug und der Untersuchung solcher Fälle mit konkreten gerichtsverwertbaren Ergebnissen. Unsere Detektive sind in der Lage komplexe Betrugsermittlungen zu lösen und kritische Ziele zu erreichen. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Aufdeckung und Verhinderung von Diebstahl, Unterschlagung und alle anderen Arten von Betrug.

Von der Observation bis hin zur Einschleusung einer oder mehrere unserer Detektive in Ihr Unternehmen, dokumentieren diese den lückenlosen Arbeitstag des oder der jeweiligen Mitarbeiter(s). Dabei werden die genauen Arbeitszeiten, Kundenkontakte und alle anderen wichtigen Ereignisse der zu observierenden Person gerichtsverwertbar dokumentiert.

Die Berichterstattung erfolgt in schriftlicher und visueller Dokumentation. Alle beteiligten Detektive stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.

Unsere Detektive sind im Bereich von Unterschlagung und Diebstahl sowohl international als auch national deutschlandweit für Sie da. Von München über Augsburg bis hin nach Darmstadt bieten wir unsere Dienstleistungen mit höchster Professionalität und Diskretion an. Unsere Expertise und Erfahrung ermöglichen es uns, Ihnen in jeder Situation umfassende Unterstützung zu bieten, unabhängig davon, wo Sie sich befinden.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlung bei Diebstahl, Unterschlagung oder Warenschwund? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch bei Diebstahl oder Warenschwund - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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Alle Kundenbetreuer unserer Detektei stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr und samstags von 10:00 - 15:00 Uhr telefonisch, per E-Mail und auch gerne persönlich nach Terminabsprache zur Verfügung.

Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen. Erst bei Auftragserteilung geben Sie uns Ihre Identität preis. Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt.

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