Ermittlungen, Wirtschaftsdetektei

Fahrzeugsicherstellung

Ein Großteil der heutigen Fahrzeuge werden von Personen oder Firmen finanziert oder geleast. Die jeweiligen Personen oder Firmen arbeiten eine Vereinbarung mit einer Bank oder einem anderen Kredit- /Leasinggeber aus, und leisten dann monatliche Zahlungen und zahlen Zinsen.

Bis zur endgültigen Zahlung oder bis zum Ende der Laufzeit hält der Kredit- Leasinggeber ein Pfandrecht an dem Fahrzeug. Das Pfandrecht ist ein Rechtsbegriff, der den Kreditgebern das Recht einräumt, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind, beispielsweise die monatlichen Zahlungen.

Was versteht man unter Fahrzeugsicherstellung?

Eine andere Art der Fahrzeugsicherstellung stellt die Rückführung von Geschäfts- und Mietwagen dar.

Hierbei werden Fahrzeuge aller Art, welche z.B.an Angestellte oder durch Vermietungsgesellschaften an Mietern übergeben wurden, bei Rückgabeverweigerung an den Besitzer zurückgeführt. 

In solchen oder ähnlichen Fällen ermitteln unsere speziell geschulten Detektive den Aufenthaltsort des Fahrzeuges und führen dieses wieder an seinen rechtmäßigen Besitzer zurück.

Unsere Detektei stellt sicher, dass der Kunde ein Pfandrecht an dem Fahrzeug hat oder der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges ist, und gibt ihm das Recht, es in Besitz zu nehmen. Sobald unsere Detektei das Fahrzeug gefunden hat, überprüfen wir die Fahrzeugidentifikationsnummer oder Fahrgestellnummer, um sicherzugehen, dass es sich um das richtige Fahrzeug handelt. Der eingesetzte Detektiv informiert die örtliche Polizei über die Rücknahme des Fahrzeuges. Auf diese Weise kann die Polizei erklären, was passiert ist, wenn der frühere Fahrer die Polizei anruft, um ein gestohlenes Fahrzeug zu melden.

Wer übernimmt die Kosten der Ermittlungen zur Fahrzeugsicherstellung? 

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen – also auch bei Fahrzeugsicherstellungen – Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.

Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.

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Alle Kundenbetreuer unserer Detektei stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr und samstags von 10:00 - 15:00 Uhr telefonisch, per E-Mail und auch gerne persönlich nach Terminabsprache zur Verfügung.

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