Können Sie es sich wirklich leisten, dass jemand zuhört?
Dass jemand Ihre privaten, persönlichen oder geschäftlichen Gespräche belauscht? Denken Sie nur an alles, was Sie an einem bestimmten Tag besprechen, ob zu Hause, im Auto oder im Büro.
Sie können einfach nicht riskieren, das Risiko einzugehen, dass jemand einen verdeckten Audiorecorder oder ein Mikrofon verwendet, um alle Ihre Gespräche zu überwachen. Audiorecorder und Mikrofone werden im Internet verkauft, die so klein wie ein Zuckerwürfel sind!
Abhörgeräte sind sehr preiswert!
Wir verwenden hochentwickelte elektronische Geräte wie z.B. einen nichtlinearen Sperrschichtdetektor, der selbst das kleinste Mikrofon oder Aufnahmegerät problemlos ein- oder ausschalten kann. In einigen Fällen werden Mikrofone an ein Sendegerät angeschlossen, damit es außerhalb Ihres Wohnsitzes oder Geschäftssitzes überwacht werden kann. Wir verwenden Spektrum-Analysatoren, um nach Funkübertragungen zu suchen, die von zu Hause oder im Büro ausgehen.
Beauftragen Sie nur erfahrene Lauschabwehrtechniker!
Wir verwenden ausschließlich spezielle Geräte, welche sehr teuer sind und geschulte professionelle Lauschabwehrtechniker erfordern. Stellen Sie bei der Beauftragung von Lauschabwehrüberprüfungen durch ein Unternehmen oder eines Technikers sicher, dass dieser z.B. einen nichtlinearen Sperrschichtdetektor und einen Spektrum-Analysator besitzt. Allein diese beiden Artikel können bis zu 50.000 € kosten und erfordern wochenlange umfassende Schulungen.
Stellen Sie sicher, dass Sie niemanden engagieren, der möglicherweise mit einem kleinen tragbaren HF-Detektor auftaucht, der in einem Spionagegeschäft für weniger als 100 € gekauft wurde. Unsere Spezialisten der Lauschabwehr verwenden Geräte im Wert von mindestens 50.000 €.
Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und rufen Sie uns von einem sicheren Telefon oder dem Telefon Ihres Freundes aus an, damit wir Ihre Situation vertraulich besprechen und Ihnen ein Angebot unterbreiten können.
Wer übernimmt die Kosten für die Audio-Lauschabwehr?
Laut Urteil des Bundesgerichtshofes sind die angefallenen Detektivkosten für die Ermittlungen - also auch für d Audio-Lauschabwehr - Teil der Prozesskosten, welche im Streitfall die unterlegene Partei zu zahlen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Detektiv-Einsatz für die Durchsetzung des Rechtes mit Bezugnahme eines konkreten Verdachtes notwendig war. Dies gilt für den Wirtschaftlichen, sowie für den Privaten Bereich.
Das bedeutet: Die Detektei weist nach, dass eine Straftat oder ein Vergehen während der Ermittlung und Beobachtung von der gegnerischen Partei begangen wurde. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Detektivkosten zu erstatten.
Wichtiger Hinweis zur Kontaktaufnahme:
Sobald Sie es für möglich halten abgehört zu werden, sollten Sie bei der Kontaktaufnahme mit uns ein paar einfache Regeln beachten: