Die Video- oder Kameraüberwachung gehört nicht nur zu den am häufigsten verwendeten, sondern auch zu den mit Abstand effektivsten Überwachungsarten im Ermittlungsrepertoire einer professionellen Detektei.
Durch das Sichtbarmachen des Täters und seiner strafbaren Handlungen ist der eindeutige Beweis geliefert, der bei der Polizei beziehungsweise vor Gericht erfolgreich eingesetzt werden kann.
Überwachungsszenarien, die die Verwendung modernster visueller Aufnahmetechnik erfordern, gibt es in der täglichen Arbeit in unserer Detektei eine ganze Menge.
Im geschäftlichen Bereich werden wir sehr oft mit dem Wunsch der Geschäftsführer unterschiedlichster Firmen konfrontiert, nicht vertrauenswürdige Mitarbeiter zu kontrollieren beziehungsweise den betreffenden Arbeiter oder Angestellten, der für einen Diebstahl oder eine Unterschlagung verantwortlich ist, auch erst ausfindig zu machen.
Gründe hierfür können zum Beispiel fehlendes Geld in der Kasse, unerklärliches Verschwinden von Büromaterial, regelmäßige Inventurdifferenzen rund um die Lagerhaltung, die Sabotage an Produktionsanlagen oder das ständige Bekanntwerden firmeninterner Informationen sein.
Auch Gegensprechanlagen, die zum Schutz von Werken oder Büros verwendet werden, funktionieren unter anderem auf Videobasis. In Zeiten eines ständig härter werdenden Wettbewerbs ist eine zielgerichtet eingesetzte Videoüberwachung auch zur Aufdeckung von Werksspionage durch die Konkurrenz möglich. Etwa dann, wenn ein Spion einer anderen Firma in die Geschäftsräume einbricht oder wenn ein eigener Mitarbeiter im Dienste des konkurrierenden Unternehmens geheime Unterlagen kopiert.
In diesen Fällen handelt es sich um konkret anlassbezogene Überwachungen, die oft nur bis zur Ermittlung des Täters eingerichtet werden. Eine kontinuierliche Überwachung benötigen dagegen Geschäfte, die mit hochwertigen Waren arbeiten oder eine große Anzahl von Ladendieben anziehen. In diesen Fällen bietet unser professioneller Service zur Kameraüberwachung selbstverständlich auch den temporären oder dauerhaften unserer gut ausgebildeten Detektive vor Ort an.
Steigender Bedarf von Videoüberwachung im privaten Bereich
Auch aus dem privaten Bereich erreichen unsere Detektei immer mehr Aufträge, die mit aussagekräftigen Videodokumenten am besten befriedigt werden können. Beständig schwelende Konflikte zwischen Nachbarn, der Schutz vor Einbrechern oder Fälle von Vandalismus auf dem eigenen Grundstück sind hier typische Beispiele. Häufige gewalttätige Auseinandersetzungen oder Verkehrsdelikte sind die Gründe, weswegen unser Know-how auch bei der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen geschätzt wird.
In Zeiten, in denen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz besonders sensibel betrachtet werden, wird uns häufig die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung gestellt. Die beruhigende Antwort darauf ist, dass Videoaufnahmen dann erlaubt sind, wenn sie entweder dazu dienen, einen konkreten Verdacht auf eine Straftat zu verfolgen oder wenn sie die Sicherheit von Personen in öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Bahnhöfen oder Fußballstadien gewährleisten soll.
Welche Form der Videoermittlung für einen privaten, geschäftlichen oder öffentlichen Zweck am besten geeignet ist, klären unsere qualifizierten und in der Aufnahmetechnik erfahrenen Detektive im Rahmen einer ausführlichen Vorbereitung der Maßnahmen. Dies umfasst nicht nur das detaillierte Gespräch, in dem der Bedarf und die Wünsche des Auftraggebers herausgearbeitet werden. Unsere Überwachungsexperten machen sich auch vor Ort ein umfassendes Bild der Lage, um konkrete Empfehlungen geben und sichtbare Sicherheitsmängel sofort ansprechen zu können.
Die von unserer Detektei verwendete Videotechnik ist stets auf dem neuesten ermittlungstechnischen Stand. Je nach individuellem Bedarf können entweder Techniken eingesetzt werden, die die erhaltenen Daten über Funk oder über Kabel übertragen. Die Speicherung der Aufnahmen im digitalen Format macht sowohl die Verfügbarkeit als auch das Versenden der Videoaufnahmen in Sekundenschnelle möglich.
Das unauffällige Platzieren der ebenso winzigen wie kleinen Überwachungskameras gehört zum unverzichtbaren Handwerkszeug jedes professionell arbeitenden Ermittlers. Oft gelingt es unseren Detektiven, die Aufnahmetechnik im Miniformat so geschickt an in Decken oder Rauchmeldern, Bildern oder Blumen zu verstecken, dass sie nicht einmal von den Auftraggebern auf Anhieb entdeckt werden. Natürlich verfügen wir auch über zahlreiche Möglichkeiten, die Kameras gut getarnt in speziell an die jeweilige Umgebung angepasste Gegenstände einzubauen.
Die Vorteile der Überwachung via Videotechnik liegen auf der Hand. Sie gewährleistet eine lückenlose Aufzeichnung des Geschehens rund um die Uhr – vorausgesetzt, es wird ein Aufzeichnungsmodell verwendet, das mit integrierter Infrarot-Technologie auch Aufnahmen bei Dunkelheit leistet. Die Überwachung funktioniert, ohne dass ein Ermittler oder eine andere Person in der Nähe sein muss. Per Computer kann die Kamera darüber hinaus so gesteuert werden, dass sie immer den vom Betrachter gewünschten Blickwinkel einnimmt und im Ernstfall unter Echtzeitbedingungen variiert werden kann. Und so sensibel die Geräte Aufzeichnungen in hoher Qualität liefern, sind sie dennoch robust und effektiv vor dem Einfluss von Wasser und Staub geschützt.
Die Kosten einer Videoüberwachung durch eine seriöse Detektei sind in vielen Fällen erstattungsfähig. Unsere Detektei gibt die Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten gerne weiter.
Wo ist eine Kameraüberwachung sinnvoll?
Durch den Einsatz modernster Technik, wie z.B. verdeckter Mini-Kamera-Überwachung mit Aufzeichnung, können Kassen, Wareneingang und Warenausgang, Lager, Produktionsstätten, gesperrter Zutritt etc. überwacht werden.
Wie funktioniert die Aufzeichnung?
Der Einbau verschiedener Kameras mit Nadelöhrobjektiven erfolgt an unsichtbaren Plätzen. Die Observation geschieht geräuschlos und unauffällig. Über Draht, Funk oder DSL wird das Videosignal an einen Langzeitrekorder, Bildspeicher oder Computer übertragen. Eine Monitorüberwachung ist jederzeit und überall möglich.
Um die Geheimhaltung zu gewährleisten, erfolgt der Einbau der Kameras nachts oder am Wochenende.
Welche Beweisfähigkeit hat eine Kameraüberwachung vor Gericht?
Beachten Sie, dass die Aufzeichnungen einer Videoüberwachung als beweisfähiger Sachverhalt vor Gericht anerkannt sind.